Emma & Söhne GmbH ist ein Gemüselieferdienst aus St.Gallen und Winterthur. Emma & Söhne liefert regionales, saisonales Gemüse und Obst im Abonnement vor die Haustür der Kundinnen und Kunden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die Onlineshops www.emmasshop.ch abgeschlossen werden (nachfolgend je einzeln “Onlineshop” genannt).

Achtung: Für alle Produkt-Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren (im Speziellen Alkohol und Tabakwaren) bestätigt die Kundschaft mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.

Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Davon ausgenommen ist einzig ein möglicher Mindermengenzuschlag, welcher von Emma und Söhne erhoben wird. Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von maximal CHF 10.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 100.00 beträgt. Emma und Söhne und die Händler behalten sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung. Mindest Bestellwert beträgt CHF 50.00.

Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Emma und Söhne mit Emma und Söhne zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend “Kaufvertrag” genannt).

Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Händler anbietet, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Händler und der Kundschaft zustande, und zwar zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail. Emma und Söhne vermittelt diese Käufe lediglich. Emma und Söhne ist in diesem Fall stets nur als Vermittlerin und Dienstleisterin für den Händler tätig, wird aber selber nicht zum Vertragspartner der Kundschaft. Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Händler mit Sitz im Ausland anbietet, der nicht im Schweizer Mehrwertssteuerregister eingetragen ist, kommt der Kaufvertrag über den angegebenen Preis im Onlineshop in Euro zustande. Die Kundschaft muss in Schweizer Franken bezahlen.

Für die Kundschaft ist jeweils im Onlineshop ersichtlich, wer Anbieter bzw. wer die Vertragspartei bei einem Kauf ist.

Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommen Emma und Söhne bzw. der Händler in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Emma und Söhne der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Emma und Söhne oder dem Händler bestehen nicht.

Lieferung / Filialabholung
Bei Produkten und Dienstleistungen von Emma und Söhne stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter „Lieferung und Abholung“ vermerkt sind.

Falls die Kundschaft bereits Kundin oder Kunde für einen Emma und Söhne Gemüsekorb ist, kann dies beim Bestellvorgang im Bereich “Kasse” mit einem Häckchen bestätigt werden. Somit entfallen die Lieferkosten.

Die Bestellungen können mit Voranmeldung auch in der Filiale abgeholt werden.

Liefergebiet
Im Moment umfasst unser Liefergebiet ausschliesslich die Schweiz und Lichtenstein.

Prüfpflicht
Die Kundschaft hat Bestellungen, gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen

Bezahlung
Du bezahlst Deine Lieferung per Vorauskasse oder Twint.

Beschwerde und Mängelhaftung
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen eines Händlers, Emma und Söhne innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Solltest Du mit unserer Lieferung nicht zufrieden sein, melde Dich umgehend bei uns. Emma & Söhne arbeiten mit grösster Sorgfalt und achtet auf bestmögliche Qualität und Frische der Produkte. Für nicht einwandfreie Produkte übernehmen Emma & Söhne jedoch keine Haftung. Diese liegt vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten.

Geheimhaltungspflicht
Deine Kontaktinformationen (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail usw.) benötigen wir, um Dir einen optimalen Service zu sichern. Wir geben keine Daten an Dritte weiter.